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Die dunklen Seiten der Wirtschaft – wir berichten über Betrug aber auch über völlig legale Geschäftsmethoden

Die Bundesverbraucherschutz Ministerin Aigner will die Warteschleifen Abzocke verbieten. Immer meht Unternehmen haben ein zusätzliches Geschäft mit Kunden bei Service entdeckt. Es ist sogar bei vielen seriösen Unternehmen gang und gebe, dass Kunden für ein Gespräch mit Kundendienstmitarbeitern in die Tasche greifen müssen. Die Kosten gehen meist bei 15 Cent die Minute los und gipfeln manchmal sogar bei bis zu 3 Euro pro Minute. Über die Angemessenheit der Bezahlung des Kundendienstes über die Telefongebühren kann man sich streiten. Unter die Lupe der Regierung geraten jedoch Hotlines, die den Kunden erstmal pauschal warten lassen, obwohl ein Kundendienstmitarbeiter frei ist. Denn auch in dieser Wartezeit werden Kosten fällig.
Die CSU Ministerin möchte nicht Entgeltliche Hotlines gänzlich verbieten, sondern die Kosten erst ab dem Zeitpunkt berechnen, indem der Kunde tatsächlich mit einem Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens verbunden wird. In welcher Form die angestrebte Regelung erfolgen soll ist allerdings noch unklar.

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Ein mit Haftbefehl gesuchter Enkeltrick-Betrüger ist in Mannheim festgenommen worden. Wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bekannt gab, soll der 22jährige versucht haben, eine 88jährige Frau um 10.000 Euro zu betrügen. Ihm wurden im Lauf der Ermittlungen weitere 10 Fälle mit einem Gesamtschaden von 100.000 Euro nachgewiesen.

Bei dem sogenannten Enkeltrick geben sich die Betrüger durch geschickte Gesprächsführung als Angehörige der Senioren aus und täuschen eine Notlage vor. Dann werden hohe Geldbeträge gefordert.

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Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hat eine Anzeige wegen des Verdachts des Betrugs gegen den Vorsitzenden des Frauenrechtsverein Hatun & Can gestellt. Zuvor hatte die Emma-Gründerin 500.000 Euro bei Günther Jauchs Fernsehquiz ” Wer wird Millionär” gewonnen und dem besagtem Verein gespendet.

Der Verein «Hatun & Can» widmet sich laut Selbstdarstellung dem Schutz von Frauen vor Zwangsehen. Nach Meinung von Alice Schwarzer hat sich nach der Spende gezeigt, daß der Verein nicht die fachlichen Qualifikationen für eine Beratung der Opfer habe.

Der angezeigte Vorstand des Vereins sitzt seit März bereits in Untersuchungshaft. Er soll Spendengelder privat genutzt haben. Das Geld wurde unter anderem für Bordellbesuche und Luxusreisen ausgegeben.

Schuld dürfte wohl auch der Staat tragen,  der die Verwendung von Spendengeldern nur unzulänglich regelt.  Eine der wenigen Schranken ist wie hier vorliegend das Strafrecht.

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Hoteliers in Europa werden hellhörig, wenn ausländische Hotelgäste mit Scheck zahlen wollen. Es häufen sich in Deutschland und Österreich Fälle, in denen “Hotelgäste ” ihren Hotelaufenthalt mit einem zu hoch ausgestellten Scheck zahlen und sich die Differenz in bar auszahlen lassen. Die Schecks platzen dann, weil sie entweder gefälscht oder nicht gedeckt sind. Diese Betrugsmasche war bisher in Zusammenhang mit dem Autohandel bekannt. Nun geht die abgewanderte Version mit Hotels um.

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Momentan “mahnt” ein unbekannter Täter wahllos männliche Personen ab, denen er pauschal vorwirft, pornographische Inhalte aus dem Netz heruntergeladen zu haben. Dabei verwendet der Täter den Briefbogen einer existenten Anwaltskanzlei. Die besagte Anwaltskanzlei hat sich von diesen Abmahnungen distanziert. Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten von pornographischen Inhalten sind besonders lukrativ, da sich die meisten Betroffenen schämen und jede Auseinandersetzung mit der Gegenseite scheuen.
Außerdem kommt dabei auch eine Strafverfolgung wegen Verbreitung von Pornographie in Frage.
Die sich als Anwälte ausgebende Täter akzeptieren eine anonyme Zahlung mit paysafe-Karten. Sollte keine Zahlung erfolgen, werden umfangreiche rechtliche Schritte angedroht.

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Schweiz – Die Schweizer Sender 3 Plus, Star TV und Viva Schweiz haben die umstrittenen Gewinnspiele eingestellt. Verantwortlich hierfür sind aber nicht die zahlreichen Betrugsvorwürfe, sondern das Schweizer Bundesgericht.
Hübsche, knapp angezogene Moderatorinnen fordern die Zuschauer auf, eine kostenpflichtige Hotline anzurufen. Der Anruf kostet 1.85 Franken. In die Sendung schafft es jedoch kaum jemand. Etliche Zuschauer haben bereits 4-stellige Beträge ausgegeben, ohne jemals überhaupt durchgestellt zu werden.
In der Sendung werden oft Wort- und Zahlenspiele gezeigt, deren Niveau kaum über der Raumtemperatur liegt.
Die Zuschauer fühlen sich, sobald sie die Lösung haben, als Sieger und versuchen durch zahlreiche Anrufe ins Studio zu kommen.
Nur den Wenigsten ist aber bewußt, daß die Schwierigkeit nicht im Erraten der gestellten Aufgabe liegt, sondern im Durchkommen in die Sendung.
Grund für die Einstellung dieser sogenannten “Call-in-Shows” ist ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts, wonach diese rechtswidrig sind.
Aufgrund der hohen Gewinne dieser Sendungen wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, wann geänderte Formate auf den Markt kommen, die den Gesetzen und der Rechtsprechung entsprechen.
In Deutschland laufen diese Bauernfängersendungen noch auf vielen Sendern die ganze Nacht.
Auch wenn es so scheint, ist der Deutsche Staat nicht völlig untätig im Umgang mit den deutschen Quiz-Sendern.
Seit Februar 2009 wurden zahlreiche Regeln aufgestellt, die mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden.
Die Geldbuße wurde bereits in 25 Fällen verhängt. Somit verdient der Staat doppelt an diesen “Quiz-Sendungen”.
Zum einen kassiert er Steuern von den Machern dieser Sendungen und zum anderen noch die neu eingeführten Geldbußen

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Wer haftet für ungeschützte Hotspots? Diese Frage stellt sich gerade der Bundesgerichtshof.
Es geht darum, ob WLAN-Besitzer für ihre WLAN-Netzwerke haften, wenn sie diese nicht ausreichend sichern und so Dritten die Möglichkeit geben, den Zugang für das Herunterladen von Raubkopien zu verwenden.
Während das Landgericht die Haftung der WLAN-Inhaber befürwortet hat, entschied das Oberlandesgericht anders.
Dieser Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, in dem der Beklagte im Urlaub war und in dessen Abwesenheit illegale Downloads über dessen Netzwerk getätigt wurden.
Die Entscheidung wird gespannt in der Downloadszene erwartet.

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Ein engagierter Forenbetreiber (http://iphoneabmahner.foren-city.de) aus der Düsseldorfer Gegend warnt iPhone-Verkäufer vor Abmahnungen einer amerikanischen Firma von Daniel Giersch.
Dazu sucht Herr B. täglich die einschlägigen Foren nach neuen iPhone-Anbietern ab. Diese klärt er dann per email über eine möglicherweise bevorstehende Abmahnung auf.
Herr B. hat im Rahmen seiner Tätigkeit in den letzten Monaten hunderte iPhone-Verkäufer gewarnt. Ganz kostenlos. Sebastian Eble, der Rechtsanwalt von Herrn Daniel Giersch, macht selbiges. Man könnte meinen, die beiden ziehen an einem Strang. Das tun sie, aber jeder am anderen Ende.
Herr B. agiert kostenlos, während Sebastian Eble in den Abmahnungen der Kanzlei PreuBohlig & Partner meist Streitwerte i.H.v 150.000 € veranschlagt.
Dazu kommen Schadensersatzansprüche des Herrn Giersch. Diese bemessen Herr Giersch und Herr Eble nach der Zahl der verkauften Telefone. Dabei sind für viele Händler Gesamtkosten im 5-stelligen Bereich entstanden.
Bei den iPhone-Abmahnungen muß man dazusagen, daß fast ausnahmslos vorgefertigte Schreiben verschickt werden, in die nur noch der Name des iPhone-Verkäufers eingesetzt wird. Uns haben viele Anfragen erreicht, die sich für die Zahl der durch Herrn Eble- und Giersch-Abgemahnten interessieren.
Ein Vergleich der Geschäftsnummer der verschiedenen uns übermittelten Abmahnungen wird von uns gerade ausgewertet.
Unser Team ist gerade dabei, sich einen Überblick über die Firmen und Geschäfte des Herrn Giersch zu verschaffen.
Dabei soll ein Zusammenhang zwischen gewöhnlichen Erträgen der Marke gmail und den durch die Abmahnungen eingetriebenen Beträgen hergestellt werden.

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Betrügereien auf den beiden großen Internetplattformen für Kraftfahrzeuge gibt es schon seit jeher.
Nach aktuellen Meldungen der Kriminalpolizei haben die Internetbetrüger nun eine neue, sehr bedrohliche Masche entwickelt.
Dabei rufen sie reihenweise Kfz-Verkäufer an und versuchen einen zu erreichen, der gerade sein Auto verkauft hat.
Diesen schreien sie dann an und bedrohen ihn massivst.
Dabei wird oft mit Körperverletzung oder gar Mord gedroht, sollte der Autoverkäufer nicht einen Teil des zuvor erhaltenen Kaufpreises wieder zurückgeben. Als Grund wird meist ein Motorschaden angegeben, der unterwegs passiert ist.
Jedoch haben die Betrüger das Auto gar nicht gekauft, sondern täuschen nur die Verkäufer. Die Zahlung wird meist über Paysafe-Systeme angefordert, die an Tankstellen und im Kiosk angeboten werden.
Im Falle einer Bedrohung sollte auf gar keinen Fall Geld zurückerstattet werden, sondern sofort die Polizei gerufen werden.

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Großbritannien – Ein 35jähriger hat sich bei der Societyplattform “Facebook” ein Profil mit falschen Daten angelegt und ein 17jähriges Mädchen vergewaltigt und anschließend getötet. In Großbritannien herrscht Aufregung über die Weigerung der Facebook-Betreiber, einen Alarmknopf auf der Plattform zu installieren, der Jugendliche schützen soll.
Dieser Sicherheitsknopf soll es Jugendlichen ermöglichen, verdächtige Personen zu melden. Die meisten anderen Society-Plattformen haben eine derartige Sicherheitsmaßnahme eingeführt.

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